{"id":15,"date":"2016-02-01T12:13:40","date_gmt":"2016-02-01T12:13:40","guid":{"rendered":"https:\/\/tus.smaco.de\/?p=15"},"modified":"2025-03-28T09:48:24","modified_gmt":"2025-03-28T09:48:24","slug":"satzung-des-tus-winterscheid-1923-e-v","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/tus.smaco.de\/?p=15","title":{"rendered":"Satzung des TuS Winterscheid 1923 e.V."},"content":{"rendered":"<p>Satzung des TuS Winterscheid 1923 e.V.<br \/>Beschlossen auf der au&szlig;erordentlichen Mitgliederversammlung am 06.12.2023<\/p>\n<p>Pr&auml;ambel: Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Satzung das generische<br \/>Maskulinum verwendet. Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungen<br \/>beziehen sich &ndash; sofern nicht anders kenntlich gemacht &ndash; auf alle Geschlechter.<\/p>\n<p>Allgemeine Bestimmungen<br \/>&sect; 1 Name und Sitz des Vereins<br \/>Der Verein f&uuml;hrt den Namen Turn- und Sportverein 1923 Winterscheid e.V. (im<br \/>Folgenden als TuS bezeichnet). Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes<br \/>Siegburg eingetragen. Er hat seinen Sitz in 53809 Ruppichteroth, OT Winterscheid.<br \/>&sect; 2 Vereinszweck<br \/>Der Verein bezweckt die F&ouml;rderung des Sports (gem. &sect; 52 Absatz 2 Nr. 21<br \/>Abgabenordnung) und die F&ouml;rderung der Jugend- und Altenhilfe (&sect; 52 Absatz 2 Nr. 4<br \/>Abgabenordnung) Diese Zwecke werden durch die sportliche Bet&auml;tigung seiner<br \/>Mitglieder, insbesondere in den folgenden Sportarten verwirklicht:<br \/>Badminton, Fitness, Fu&szlig;ball, Jugendfu&szlig;ball, Turnen, Ski, JiuJitsu, Tennis,<br \/>Tischtennis, Triathlon, Volleyball und Zumba.<br \/>Zu den besonderen Aufgaben des Vereins z&auml;hlt die Pflege des Jugendsports im<br \/>Sinne seines Beitrags zur gesunden k&ouml;rperlichen Entwicklung sowie der Erziehung<br \/>zu gemeinschaftlichem Handeln. Zur Erreichung des Satzungszwecks geh&ouml;ren auch<br \/>der Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen und deren Nebeneinrichtungen.<br \/>&sect; 3 Gemeinn&uuml;tzigkeit<br \/>1. Der Verein verfolgt ausschlie&szlig;lich und unmittelbar gemeinn&uuml;tzige Zwecke im<br \/>Sinne des Abschnitts &bdquo;Steuerbeg&uuml;nstigte Zwecke&ldquo; (&sect;&sect; 52 ff. der Abgabenordnung).<br \/>Er ist selbstlos t&auml;tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>Alle Mittel des Vereins d&uuml;rfen nur zu satzungsgem&auml;&szlig;en Zwecken verwendet<br \/>werden. Der Verein ist parteipolitisch und religi&ouml;s neutral. Die Mitglieder erhalten in<br \/>ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<br \/>Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd oder durch<br \/>unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig hohe Verg&uuml;tungen beg&uuml;nstigt werden. Ausscheidende Mitglieder<br \/>haben gegen den Verein keine Anspr&uuml;che auf Zahlung des Wertes eines Anteils am<br \/>Vereinsverm&ouml;gen.<br \/>2. Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur<br \/>freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verein lehnt Bestrebungen und<br \/>Bindungen parteipolitischer, konfessioneller und wirtschaftlicher Art, sowie alle<br \/>Formen milit&auml;rischer Ausbildung ab. Der Verein tritt allen extremistischen<br \/>Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen die<br \/>Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grunds&auml;tzen bekennen. Mitglieder von<br \/>extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie<br \/>Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder<br \/>religi&ouml;ser Gruppierungen und ihre Landesverb&auml;nde, k&ouml;nnen nicht Mitglied des<br \/>Vereins werden.<br \/>&sect; 4 Aufbau, Rechtsgrundlagen, Gesch&auml;ftsjahr<br \/>Die verschiedenen Sportarten des TuS (vgl. &sect;2) werden in separaten Abteilungen<br \/>verwaltet, wobei auch mehrere gleichartige Sportarten in einer Abteilung<br \/>zusammengefasst werden k&ouml;nnen.<br \/>Die Abteilungsversammlungen haben das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen<br \/>dieser Satzung durch eine Gesch&auml;ftsordnung zu regeln. Die Jugendabteilungen<br \/>bestehen aus den Jugendlichen der Abteilungen und den im Jugendbereich t&auml;tigen<br \/>gew&auml;hlten oder berufenen Mitarbeitern. Jugendlicher ist, wer nach den<br \/>Bestimmungen der jeweiligen Sportverb&auml;nde die Spielberechtigung f&uuml;r eine<br \/>Jugendmannschaft besitzt oder aufgrund seines Lebensalters besitzen k&ouml;nnte.<br \/>Die Tennisabteilung ist durch eine Vereinbarung vom 05.12.1991 sowie eines<br \/>Nachtrages vom 06.01.2021 und der jeweils anschlie&szlig;enden Best&auml;tigung durch die<br \/>Mitgliederversammlung des TuS berechtigt, ihre Finanzen und Gesch&auml;fte<br \/>eigenst&auml;ndig zu regeln, sofern die Mittel der Abteilung hierzu ausreichen. Das<br \/>Eingehen langfristiger Verbindlichkeiten sowie Rechtsgesch&auml;fte, die den<br \/>Finanzrahmen der Abteilung &uuml;bersteigen, bed&uuml;rfen in jedem Fall der Zustimmung<br \/>durch den gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand des TuS (siehe &sect; 22 Nr. 4). Bez&uuml;glich<br \/>Laufzeit und Aufl&ouml;sung dieser Vereinbarung gelten die im Rahmen der getroffenen<br \/>Vereinbarung vom 05.12.1991 getroffenen Regelungen.<br \/>Der TuS erkennt die Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes (DSB) zur<br \/>Bek&auml;mpfung des Dopings ausdr&uuml;cklich an.<br \/>Das Gesch&auml;ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand kann jederzeit neue Abteilungen ins Leben rufen.<br \/>Er wird dann die ggf. erforderlichen Verbandsmitgliedschaften anmelden, soweit<br \/>diese f&uuml;r einen Spielbetrieb erforderlich sind. Ebenso kann der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende<br \/>Vorstand Abteilungen schlie&szlig;en oder zusammenfassen, wenn diese nicht &uuml;ber die<br \/>erforderlichen Mitglieder verf&uuml;gen, um einen ordnungsgem&auml;&szlig;en Betrieb der<br \/>Abteilung zu gew&auml;hrleisten.<br \/>I. Mitgliedschaft<br \/>&sect; 5 Arten der Mitgliedschaft<br \/>Ordentliche Mitglieder des Vereins k&ouml;nnen alle rechtsf&auml;higen Personen, unabh&auml;ngig<br \/>von ihrem Geschlecht, ihrer Staatsangeh&ouml;rigkeit, ihrer Religion, ihrer Rasse, ihrer<br \/>Parteizugeh&ouml;rigkeit und ihrem Beruf werden. Ein Anspruch auf Aufnahme in den<br \/>Verein besteht nicht.<br \/>Der Verein besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedern. Die aktiven Mitglieder<br \/>leisten ihren Beitrag zur Erf&uuml;llung des Vereinszweckes in erster Linie durch ihre<br \/>Teilnahme am Spielbetrieb oder durch ihre Mitarbeit bei der Verwaltung des<br \/>Vereines und der Vereinsabteilung, der sie sich angeschlossen haben, sowie der<br \/>Instandhaltung der Vereinsg&uuml;ter. Bei den inaktiven Mitgliedern steht die F&ouml;rderung<br \/>der satzungsgem&auml;&szlig;en Aufgaben des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen<br \/>durch Geld- oder Sachbeitr&auml;ge im Vordergrund.<br \/>Durch den Eintritt in den Verein unterwerfen sich die Mitglieder den Satzungen und<br \/>Ordnungen des Vereins und der Verb&auml;nde, denen der Verein angeh&ouml;rt.<br \/>Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern die folgenden Daten: Name, Vorname,<br \/>Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Bankdaten<br \/>sowie vereinsbezogene Daten. Da der Verein nur richtige Daten verarbeiten darf, sind<br \/>Mitglieder verpflichtet, &Auml;nderungen ihrer Daten unverz&uuml;glich dem Verein in Textform<br \/>mitzuteilen.<br \/>&sect; 6 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>F&uuml;r den Erwerb der Mitgliedschaft sind die Beitrittserkl&auml;rungen des Bewerbers unter<br \/>Angabe der prim&auml;ren Vereinsabteilung &#8211; bei Minderj&auml;hrigen zus&auml;tzlich die vorherige<br \/>oder nachtr&auml;gliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters &#8211; und die<br \/>Aufnahmeerkl&auml;rung des Vereins erforderlich. Die Beitrittserkl&auml;rung ist schriftlich<br \/>gegen&uuml;ber einem Mitglied des erweiterten Vorstands abzugeben.<br \/>&Uuml;ber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand<br \/>abschlie&szlig;end.<br \/>Die Begrenzung der Zahl der Mitglieder einer Abteilung ist nur aus wichtigem Grund<br \/>durch Beschluss der Abteilungsleiterversammlung oder durch Beschluss des<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstandes zul&auml;ssig.<br \/>&sect; 7 Verlust der Mitgliedschaft<br \/>1. Die Mitgliedschaft endet durch den Austritt, den Ausschluss, die Streichung von<br \/>der Mitgliederliste, den Tod oder die Aufl&ouml;sung des Vereins.<br \/>2. Der Austritt ist schriftlich gegen&uuml;ber einem Mitglied des erweiterten Vorstands zu<br \/>erkl&auml;ren. Der Austritt ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende<br \/>m&ouml;glich.<br \/>3. Der Ausschluss eines Mitgliedes ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br \/>zul&auml;ssig. Ein wichtiger Grund ist unter anderem gegeben, wenn ein Mitglied sich<br \/>eines vereinssch&auml;digenden Verhaltens schuldig gemacht, Satzungsbestimmungen,<br \/>Beschl&uuml;sse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes bewusst missachtet,<br \/>Beitr&auml;ge trotz Mahnung, Fristsetzung und Ausschlussdrohung nicht gezahlt hat. Der<br \/>Ausschluss kann nur durch den gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand erfolgen. Vor der<br \/>Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die<br \/>Entscheidung ist zu begr&uuml;nden und dem Mitglied durch Einschreiben zuzusenden.<br \/>Der Ausschluss wird mit Ablauf des dritten Tages nach der Aufgabe der<br \/>Einschreibesendung zur Post wirksam.<br \/>4. Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn der Aufenthalt<br \/>des Mitgliedes f&uuml;r einen Zeitraum von mehr als drei Monaten unbekannt ist.<br \/>&sect; 8 Rechte der Mitglieder<br \/>Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen der Vereinsabteilung, der sie<br \/>angeh&ouml;ren, zu benutzen, an den Veranstaltungen der Abteilungen und des Vereines<br \/>teilzunehmen, sowie bei der Willensbildung und der Selbstverwaltung der Abteilung<br \/>und des Vereins mitzuwirken.<br \/>&sect; 9 Pflichten der Mitglieder<br \/>1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die f&uuml;r sie verbindlichen Bestimmungen der<br \/>Satzungen und Ordnungen zu beachten sowie den Anordnungen der<br \/>Mitgliederversammlung, der Abteilungsversammlung, des Vorstandes und des<br \/>jeweiligen Abteilungsleiters Folge zu leisten.<br \/>2. Die Mitglieder haben die von der Abteilungsversammlung festgesetzten und von<br \/>der Mitgliederversammlung best&auml;tigten Aufnahmegeb&uuml;hren und Beitr&auml;ge zu zahlen.<br \/>Bei der Beantragung der Mitgliedschaft ist der Verein zu erm&auml;chtigen, Zahlungen<br \/>wegen der Beitragsverpflichtung bei F&auml;lligkeit durch Lastschrift einziehen zu d&uuml;rfen.<br \/>Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand kann in Ausnahmef&auml;llen zur Vermeidung sozialer<br \/>H&auml;rten oder wegen besonderer Verdienste die Zahlung von Aufnahmegeb&uuml;hren<br \/>und Beitr&auml;gen stunden oder ganz oder teilweise erlassen.<br \/>3. Bei Pflichtverst&ouml;&szlig;en kann der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand nach vorheriger<br \/>Anh&ouml;rung des Beschuldigten gegen diesen eine Spielsperre bis zur Dauer eines<br \/>Jahres festsetzen. Die Entscheidung ist zu begr&uuml;nden und dem Mitglied durch<br \/>Einschreiben zuzustellen.<br \/>&sect; 10 Mitgliederrechte der minderj&auml;hrigen Vereinsmitglieder<br \/>1. Kinder bis zum 7. Lebensjahr und andere Personen, die als<br \/>gesch&auml;ftsunf&auml;hig im Sinne der Regelung des BGB gelten, k&ouml;nnen ihre<br \/>Mitgliederrechte nicht pers&ouml;nlich aus&uuml;ben, diese werden durch ihre<br \/>gesetzlichen Vertreter wahrgenommen.<br \/>2. Kinder und Jugendliche zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr k&ouml;nnen die<br \/>Mitgliedschaft im Verein nur erwerben, wenn die gesetzlichen Vertreter in den<br \/>Mitgliedschaftsvertrag schriftlich eingewilligt haben.<br \/>3. Mitglieder bis zum 16. Lebensjahr sind jedoch vom Stimmrecht in der<br \/>Mitgliederversammlung ausgeschlossen.<br \/>4. Die gesetzlichen Vertreter der minderj&auml;hrigen Vereinsmitglieder verpflichten sich<br \/>mit der Aufnahmeerkl&auml;rung f&uuml;r die Beitragsschulden ihrer Kinder aufzukommen.<br \/>&sect; 11 Ehrenmitglieder<br \/>1. Auf Antrag des erweiterten Vorstandes k&ouml;nnen von der Mitgliederversammlung<br \/>ordentliche Mitglieder und Nichtmitglieder, die sich um den Verein besonders<br \/>verdient gemacht haben, zu Ehrenvorsitzenden oder zu Ehrenmitgliedern ernannt<br \/>werden.<br \/>2. Auch als Nichtmitglieder haben die Ehrenvorsitzenden und die Ehrenmitglieder<br \/>die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Ehrenvorsitzende nehmen an den<br \/>Sitzungen des Vorstandes und an den Mitgliederversammlungen, Ehrenmitglieder<br \/>an den Mitgliederversammlungen beratend teil. Letztere k&ouml;nnen auch in Sitzungen<br \/>des Vorstandes, jedoch mit dessen jeweiliger Zustimmung, beratend teilnehmen.<br \/>Zu Beitragszahlungen sind sie nicht verpflichtet.<br \/>III Organe des Vereins<br \/>&sect; 12 Organe des Vereins<br \/>Die Organe des Vereines sind:<br \/>Die Mitgliederversammlung, der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende sowie der erweiterte Vorstand.<br \/>&sect; 13 Zusammensetzung, Einberufung der Mitgliederversammlung<br \/>1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den ordentlichen Mitgliedern des<br \/>Vereins, die am Versammlungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben,<br \/>zusammen.<br \/>2. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll j&auml;hrlich an einem vom<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand zu bestimmenden Ort und Tag stattfinden. Sie wird<br \/>vom gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer<br \/>Frist von vier Wochen durch Ver&ouml;ffentlichung im f&uuml;r die Gemeinde Ruppichteroth f&uuml;r<br \/>amtliche Bekanntmachung verbindlichen Medium sowie durch Ver&ouml;ffentlichung im<br \/>Internet auf der Homepage des Vereins einberufen. F&uuml;r die Fristwahrung ist die erste<br \/>Ver&ouml;ffentlichung ma&szlig;gebend.<br \/>3. Die Mitgliederversammlung kann als Pr&auml;senzveranstaltung oder als sogenannte<br \/>virtuelle Versammlung durchgef&uuml;hrt werden. Die Form ist durch den<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand in der Einladung festzulegen. Hierbei ist zu<br \/>gew&auml;hrleisten, dass den Mitgliedern die Wahrnehmung ihrer mitgliedschaftlichen<br \/>Rechte, insbesondere das Rede-, Antrags- und Stimmrecht erm&ouml;glicht wird.<br \/>4. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung soll folgende Punkte<br \/>enthalten:<br \/>&bull; Feststellung der Stimmberechtigung und Bestimmung der Wahlpr&uuml;fer<br \/>&bull; Gesch&auml;ftsberichte des Vorstandes und der Aussch&uuml;sse<br \/>&bull; Bericht der Kassenpr&uuml;fer<br \/>&bull; Entlastung des Vorstandes<br \/>&bull; Wahlen und Best&auml;tigung von Wahlen (sofern turnusm&auml;&szlig;ig f&auml;llig)<br \/>&bull; Genehmigung der Haushaltspl&auml;ne<br \/>&bull; Antr&auml;ge bzw. verschiedenes<br \/>&sect; 14 Aufgaben der Mitgliederversammlung<br \/>Die Mitgliederversammlung fasst die richtunggebenden Beschl&uuml;sse f&uuml;r die<br \/>Entwicklung und die Verwaltung des Vereins. Sie hat insbesondere folgende<br \/>Aufgaben zu erf&uuml;llen:<br \/>Die Best&auml;tigung der Wahl bzw. der Bestellung der Abteilungsleiter und Beisitzer,<br \/>sowie die Wahl der Mitglieder des gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstandes, die Wahl der<br \/>Kassenpr&uuml;fer, die Genehmigung der Haushaltspl&auml;ne des Vereins, Festsetzung der<br \/>Mitgliedsbeitr&auml;ge, die Best&auml;tigung der von den Abteilungsleiterversammlungen<br \/>festgesetzten Aufnahmegeb&uuml;hren und Beitr&auml;ge, die Ernennung von<br \/>Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern, die &Auml;nderung der Satzung, den Erlass von<br \/>Ordnungen, die Aufl&ouml;sung des Vereins<br \/>&sect; 15 Antr&auml;ge<br \/>Antr&auml;ge zur Mitgliederversammlung k&ouml;nnen nur von Mitgliedern gestellt werden; sie<br \/>sind zu begr&uuml;nden und m&uuml;ssen sp&auml;testens zwei Wochen vor dem<br \/>Versammlungstag beim Vorsitzenden in Textform (Brief oder E-Mail) eingehen;<br \/>versp&auml;tet eingehende Antr&auml;ge k&ouml;nnen nur behandelt werden, wenn deren<br \/>Dringlichkeit durch die Mitgliederversammlung festgestellt wird.<br \/>&sect; 16 Versammlungsleitung, Protokoll<br \/>1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dessen<br \/>Stellvertreter geleitet.<br \/>2. F&uuml;r die Dauer der Entlastung des Vorstandes und der Wahl des Vorsitzenden<br \/>ist von der Versammlung aus der Mitte der Erschienenen- mit Ausnahme der<br \/>Mitglieder des gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstandes Vorstandsmitglieder- ein<br \/>Versammlungsleiter zu w&auml;hlen.<br \/>3. &Uuml;ber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll<br \/>aufzunehmen, dass vom Versammlungsleiter und dem von ihm zu<br \/>bestimmenden Protokollf&uuml;hrer zu unterschreiben ist. Antr&auml;ge und<br \/>Beschl&uuml;sse sind vollst&auml;ndig niederzuschreiben.<br \/>&sect; 17 Beschlussf&auml;higkeit, Abstimmungen, Wahlen<br \/>1. Eine ordnungsgem&auml;&szlig; einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R&uuml;cksicht auf<br \/>die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussf&auml;hig.<br \/>2. Bei Abstimmungen im Rahmen der Mitgliederversammlung gen&uuml;gt in der Regel die<br \/>einfache Mehrheit der g&uuml;ltig abgegebenen Stimmen. Die &Auml;nderung dieser Satzung<br \/>kann nur mit 2\/3 Mehrheit, die Aufl&ouml;sung des Vereins nur mit einer 4\/5 Mehrheit der<br \/>g&uuml;ltigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez&auml;hlt.<br \/>3. Bei Wahlen ist derjenige gew&auml;hlt, der die meisten der g&uuml;ltig<br \/>abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit<br \/>entscheidet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den<br \/>meisten Stimmen. Bei erneuter Stimmengleichheit in der Stichwahl<br \/>entscheidet das Los.<br \/>4. Alle Abstimmungen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf<br \/>geheime Wahl gestellt wird, entscheidet dar&uuml;ber die Mitgliederversammlung.<br \/>&sect; 18 Au&szlig;erordentliche Mitgliederversammlung<br \/>1. Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand kann aus wichtigem Grund eine<br \/>au&szlig;erordentliche Mitgliederversammlung mit einer Ank&uuml;ndigungsfrist von drei<br \/>Wochen einberufen. Er ist zudem zur Einberufung einer au&szlig;erordentlichen<br \/>Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens &frac14; der Mitglieder einen mit<br \/>Gr&uuml;nden versehenen Antrag stellen.<br \/>2. Die Aufl&ouml;sung des Vereins kann nur bei einer au&szlig;erordentlichen<br \/>Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br \/>&sect; 19 Abteilungen und deren Versammlungen<br \/>1. Jede Abteilung w&auml;hlt bzw. bestimmt einen Abteilungsleiter aus dem Kreis ihrer<br \/>Mitglieder und schl&auml;gt diese Person, deren Zustimmung vorausgesetzt, dem<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand zur Best&auml;tigung vor.<br \/>2. Abteilungen k&ouml;nnen, sofern sie dies auch w&uuml;nschen, durch den<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand zur Selbstverwaltung erm&auml;chtigt werden. Der<br \/>Umfang der Selbstverwaltung ist hierbei einvernehmlich festzulegen. Der<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand ist grunds&auml;tzlich berechtigt die Selbstverwaltung der<br \/>Abteilung (au&szlig;er die der Tennisabteilung, f&uuml;r die besondere Regelungen gem. der<br \/>in &sect;4 dieser Satzung genannten Vereinbarung zwischen Tennisabteilung und dem<br \/>TuS von 05.12.1991 gelten) jederzeit zu beenden oder ihrem Umfang zu<br \/>begrenzen. Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand hat grunds&auml;tzlich ein Vetorecht<br \/>gem&auml;&szlig; &sect; 22 Nr. 4.<br \/>3. Abteilungsversammlungen werden vom jeweils amtierenden Abteilungsleiter<br \/>mit einer Frist von zwei Wochen formlos einberufen.<br \/>4. Im Rahmen dieser Versammlungen w&auml;hlen oder bestimmen Abteilungen ihre<br \/>Abteilungsleiter.<br \/>&sect; 20 Zusammensetzung, Amtszeit des Vorstands<br \/>1. Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:<br \/>dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (sofern zur Wahl<br \/>gestellt), dem Schatzmeister, dem Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer, den Abteilungsleitern, den<br \/>Jugendleitern und aus Beisitzern<br \/>2. Den vertretungsberechtigten Vorstand nach &sect;26 BGB (hier<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrender Vorstand genannt) bilden: der Vorsitzende, der<br \/>stellvertretende Vorsitzende (sofern zur Wahl gestellt), der<br \/>Schatzmeister und der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer.<br \/>3. Die Vorstandsmitglieder des gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstandes werden von der<br \/>Mitgliederversammlung f&uuml;r die Dauer von zwei Jahren aus dem Kreis derjenigen<br \/>ordentlichen Mitglieder gew&auml;hlt bzw. best&auml;tigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr<br \/>vollendet haben und mit ihrer Wahl einverstanden sind Die Wahl bzw. Best&auml;tigung<br \/>erfolgt durch einfache Mehrheit der anwesenden und wahlberechtigten Mitglieder. Im<br \/>Falle des Ausscheidens bzw. des R&uuml;cktritts eines Mitgliedes des<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstandes k&ouml;nnen die verbleibenden Vorstandsmitglieder f&uuml;r<br \/>die restliche Amtszeit ein Ersatzmitglied bestellen.<br \/>4. Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden im Rahmen der<br \/>Mitgliederversammlung durch den neugew&auml;hlten gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand auf<br \/>Basis von Wahlen oder Vorschl&auml;gen aus den Abteilungen bestellt. Der<br \/>gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand kann bei Bedarf auch w&auml;hrend seiner Amtszeit<br \/>&Auml;nderungen in der Besetzung des erweiterten Vorstandes vornehmen und neue<br \/>Mitglieder bestellen. Der erweiterte Vorstand ist f&uuml;r Fragen allgemeiner Bedeutung<br \/>zust&auml;ndig und soll den gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand bei seiner<br \/>Aufgabenwahrnehmung unterst&uuml;tzen.<br \/>5. Die Vorstandsmitglieder des gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstandes vertreten sich<br \/>gegenseitig.<br \/>6. Die Abteilungsleiter k&ouml;nnen sich von einem Mitglied ihrer Abteilung vertreten<br \/>lassen.<br \/>7. Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand hat das Recht, weitere Beisitzer in den<br \/>erweiterten Vorstand zu berufen.<br \/>&sect; 21 Aufgaben, Willensbildung<br \/>1. Der Vorstand (erweiterter sowie gesch&auml;ftsf&uuml;hrender) hat die Beschl&uuml;sse der<br \/>Mitgliederversammlung auszuf&uuml;hren, die f&uuml;r das Vereinsleben erforderlichen<br \/>Entscheidungen zu treffen und die Verwaltungsgesch&auml;fte zu erledigen.<br \/>2. Bei Abstimmungen gen&uuml;gt die einfache Mehrheit der g&uuml;ltig abgegebenen<br \/>Stimmen der erschienenen Vorstandsmitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht<br \/>mitgez&auml;hlt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den<br \/>Ausschlag.<br \/>3. Die Beschlussfassung des Vorstandes kann bei Bedarf auch im Umlaufverfahren<br \/>erfolgen.<br \/>4. Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand ist f&uuml;r die laufende Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung des Vereins<br \/>zust&auml;ndig und hat in diesem Zusammenhang in allen Angelegenheiten, die seine<br \/>pers&ouml;nliche Verantwortung betreffen, ein Vetorecht.<br \/>5. Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand ist berechtigt, redaktionelle &Auml;nderungen dieser<br \/>Satzung sowie solche, die aufgrund von Vorgaben des Registergerichtes hinsichtlich<br \/>der Eintragungsf&auml;higkeit oder des Finanzamtes hinsichtlich der Steuerbeg&uuml;nstigung<br \/>erforderlich werden, vorzunehmen. Die Mitglieder sind &uuml;ber diese &Auml;nderungen zu<br \/>informieren<br \/>6. Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand kann sich eine Gesch&auml;ftsordnung geben. Diese<br \/>Gesch&auml;ftsordnung ist vom gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstand grunds&auml;tzlich einstimmig<br \/>zu beschlie&szlig;en.<br \/>&sect; 22 Vertretungen<br \/>1. Bei Rechtsgesch&auml;ften, die den Erwerb oder die Ver&auml;u&szlig;erung von Grundst&uuml;cken,<br \/>den Abschluss von Pachtvertr&auml;gen oder die Begr&uuml;ndung schuldrechtlicher<br \/>Verpflichtungen in einer H&ouml;he von mehr als 5.000,-EUR zum Gegenstand haben,<br \/>kann der Verein nur durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden<br \/>Vorsitzenden, jedoch jeweils nur zusammen mit dem Schatzmeister und dem<br \/>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer vertreten werden. Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Vorstand ist berechtigt die<br \/>Vertretungsregelungen unterhalb dieser Grenze in einer Gesch&auml;ftsordnung zu<br \/>regeln.<br \/>2. An den Verein gerichtete Willenserkl&auml;rungen k&ouml;nnen gegen&uuml;ber jedem Mitglied<br \/>des gesch&auml;ftsf&uuml;hrenden Vorstandes abgegeben werden.<br \/>3. In den anderen F&auml;llen wird der Verein gerichtlich und au&szlig;ergerichtlich durch den<br \/>Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schatzmeister oder durch den<br \/>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer vertreten. Jedes von diesen Vorstandsmitgliedern ist befugt, den<br \/>Verein auch alleine zu vertreten.<br \/>&sect; 23 Haftung<br \/>1. Ehrenamtlich T&auml;tige haften f&uuml;r Sch&auml;den gegen&uuml;ber den Mitgliedern und<br \/>gegen&uuml;ber dem Verein, die sie in Erf&uuml;llung ihrer ehrenamtlichen T&auml;tigkeit<br \/>verursachen, nur f&uuml;r Vorsatz und grobe Fahrl&auml;ssigkeit.<br \/>2. Der Verein haftet gegen&uuml;ber den Mitgliedern im Innenverh&auml;ltnis nicht f&uuml;r<br \/>fahrl&auml;ssig verursachte Sch&auml;den oder Verluste, die Mitglieder bei der Aus&uuml;bung des<br \/>Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen und Ger&auml;ten des Vereins<br \/>oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Sch&auml;den oder Verluste<br \/>nicht durch die Versicherungen des Vereins gedeckt sind.<br \/>&sect; 24 Kassenpr&uuml;fung<br \/>1. Die Mitgliederversammlung w&auml;hlt zwei Kassenpr&uuml;fer. Deren Amtszeit<br \/>entspricht der des Vorstandes. Kassenpr&uuml;fer sollen unabh&auml;ngig vom Vorstand<br \/>sein.<br \/>2. Die Kassenpr&uuml;fer k&ouml;nnen wiedergew&auml;hlt werden.<br \/>3. Der Schatzmeister muss den Kassenpr&uuml;fern Einblick in die Buchf&uuml;hrung mit allen<br \/>Unterlagen gew&auml;hren, Ort und Zeit sind einvernehmlich zu bestimmen.<br \/>IV. Aufl&ouml;sung<br \/>&sect; 25 Aufl&ouml;sung des Vereins<br \/>Bei Aufl&ouml;sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg&uuml;nstigter Zwecke f&auml;llt das<br \/>Verm&ouml;gen des Vereins an die Gemeinde Ruppichteroth, die es unmittelbar und<br \/>ausschlie&szlig;lich f&uuml;r gemeinn&uuml;tzige oder mildt&auml;tige Zwecke zu verwenden hat. .<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des TuS Winterscheid 1923 e.V.Beschlossen auf der au&szlig;erordentlichen Mitgliederversammlung am 06.12.2023 Pr&auml;ambel: Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Satzung das generischeMaskulinum verwendet. Die in dieser Satzung verwendeten Personenbezeichnungenbeziehen sich &ndash; sofern nicht anders kenntlich gemacht &ndash; auf alle Geschlechter. Allgemeine Bestimmungen&sect; 1 Name und Sitz des VereinsDer Verein f&uuml;hrt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-15","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-tuswinterscheid"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=15"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":845,"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/15\/revisions\/845"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=15"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=15"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/tus.smaco.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=15"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}